Entwicklungsförderung
Ablauf und Kosten
Ablauf Entwicklungsförderung
In einem ausführlichen Gespräch mache ich mir ein Bild von der aktuellen Situation des Kindes. Wir besprechen den Verlauf der Schwangerschaft, die Geburt und die frühkindlichen Meilensteine. Erfolgten bereits Therapien, gibt es Diagnosen? Was sind die speziellen Herausforderungen im Alltag? Welche Fördermaßnahmen gab es bereits und welche Fortschritte konnten sie bringen?
Diesem Gespräch folgt eine umfangreiche Testung des Kindes. Welche frühkindlichen Reflexe sind noch auslösbar? Wie konnte sich die Fein- und Grobmotorik entwickeln? Ist die Hörverarbeitung und die Augenmotorik altersgemäß entwickelt? Diverse Zeichentests vervollständigen die Testung.
Bei der Besprechung der Testergebnisse mit den Eltern führe ich die berichteten Symptome und die Entwicklung des Kindes zusammen. Welche Auffälligkeiten aus dem Alltag lassen sich durch eine abweichende Reflexentwicklung erklären? Welche Veränderungen können durch ein Training erwartet werden? Gemeinsam mit den Eltern plane ich die Schwerpunkte der Behandlung. Welche Ziele sollen angestrebt werden? Auf dieser Grundlage kann ich die ersten Übungen für das Kind festlegen.
In der Praxis
Die ausgewählten Übungen, meist 1 – 2, werden an die Möglichkeiten des Kindes angepasst und eingeübt.
Training zuhause
Diese Übungen werden für 6 – 8 Wochen täglich zu Hause durchgeführt. Dafür benötigt man ca. 10 min.
Überprüfung oder regelmäßige Kontrollen
Was können die Eltern von zu Hause und aus Schule/Kita berichten? Was ergibt die Testung der relevanten Reflexe? Dem Fortschritt entsprechend werden neue Übungen vergeben.
Die durchschnittliche Dauer einer Entwicklungsförderung beträgt 12-18 Monate.
Was kostet die Behandlung?
Entwicklungsförderung
Anamnese Gespräch
Entwicklungsförderung
Testung
Entwicklungsförderung
Testbesprechung
Entwicklungsförderung
Übungsvergabe
Entwicklungsförderung
Wiedervorstellung
Schamanische Heilarbeit
Stunde
Die Rechnungsstellung für die Entwicklungsförderung erfolgt mit Ziffern der GebüH und kann von Privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker teilweise übernommen werden.